Aktenzeichen: 70c IN 251/24
Das Amtsgericht Köln hat am 7. März 2025 den Antrag der HGP Hanseatische Gewerbeimmobilien Projektentwicklungs-GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen. Damit wurde festgestellt, dass das Unternehmen nicht über genügend Vermögen verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Die HGP Hanseatische Gewerbeimmobilien Projektentwicklungs-GmbH, mit Sitz in der Markusweg 13, 51373 Leverkusen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 81331 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Klaus Celentano-Giesen vertreten.
Das Unternehmen ist auf Projektentwicklung jeglicher Art sowie die Übernahme von Managementaufgaben, insbesondere in der Betreuung von Einkaufs-, Einzelhandels- und Dienstleistungsunternehmen spezialisiert.
Der Antrag auf Insolvenzeröffnung wurde am 2. Dezember 2024 gestellt und ging am 12. Dezember 2024 beim Gericht ein. Aufgrund unzureichender Masse für die Verfahrenskosten wurde er nun endgültig abgelehnt.
Folgen der Entscheidung
- Kein Insolvenzverfahren: Da die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt wurde, erfolgt keine geordnete Abwicklung unter gerichtlicher Aufsicht.
- Gläubiger gehen leer aus: Ohne Insolvenzverwalter gibt es keine geregelte Verwertung von Vermögenswerten, sodass die Chancen für Gläubiger, offene Forderungen einzutreiben, erheblich reduziert sind.
- Mögliche Löschung der Gesellschaft: Die Gesellschaft könnte in der Folge aus dem Handelsregister gelöscht werden, sofern keine weiteren Maßnahmen zur Unternehmensfortführung ergriffen werden.
Möglichkeiten für Gläubiger
Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, bleibt Gläubigern lediglich die Möglichkeit, individuell rechtliche Schritte gegen die HGP Hanseatische Gewerbeimmobilien Projektentwicklungs-GmbH einzuleiten – was jedoch aufgrund der festgestellten Vermögenslosigkeit kaum Erfolgsaussichten hat.