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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Budoten Limited angeordnet
Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Feysen GmbH angeordnet
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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Feysen GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 92 IN 34/25

Das Amtsgericht Aachen hat am 6. März 2025 um 19:44 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Feysen GmbH angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Unternehmensvermögen zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens vorzubereiten.

Die Feysen GmbH, mit Sitz in der Moscheeplatz 1, 52068 Aachen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter der Nummer HRB 23418 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Murat Özer vertreten. Das Unternehmen ist auf den Handel mit Fliesen sowie den Verkauf und Vertrieb von Sanitäreinrichtungen spezialisiert.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Graaf, Augustastraße 91, 52070 Aachen, bestellt.

Anordnungen der vorläufigen Insolvenzverwaltung

  • Eingeschränkte Verfügungsgewalt: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  • Zahlungsverbot für Drittschuldner: Kunden und Geschäftspartner dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Feysen GmbH leisten, sondern müssen sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden.
  • Einziehung von Forderungen: Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Stopp von Zwangsvollstreckungen: Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen werden ausgesetzt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Vermögensgegenstände beziehen.

Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen und die Insolvenzmasse gesichert bleibt.

Das Amtsgericht Aachen wird in den kommenden Wochen über die weitere Vorgehensweise und eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.

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