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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Dampfbüdchen GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 609 IN 73/24

Das Amtsgericht Duisburg hat am 6. März 2025 um 15:40 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Dampfbüdchen GmbH angeordnet. Diese Maßnahme dient der Sicherung der Vermögenswerte des Unternehmens und der Vorbereitung einer möglichen Insolvenzeröffnung.

Die Dampfbüdchen GmbH, mit Sitz in der Bahnhofstraße 30, 46145 Oberhausen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter der Nummer HRB 31428 eingetragen. Das Unternehmen, das auf den Handel mit E-Zigaretten, Liquids und weiteren Produkten spezialisiert ist, wird von Emine Abaci-Kaczmarek als Geschäftsführerin vertreten.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen, bestellt.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung umfasst folgende wesentliche Maßnahmen:

  • Eingeschränkte Verfügungsgewalt: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin über ihr Vermögen verfügen.
  • Einziehung von Forderungen: Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Zahlungsverbot für Drittschuldner: Geschäftspartner und Kunden dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Dampfbüdchen GmbH leisten, sondern müssen sich an die Insolvenzverwalterin wenden.
  • Zwangsvollstreckungen gestoppt: Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen werden vorerst ausgesetzt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Vermögensgegenstände beziehen.

Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen und die Insolvenzmasse gesichert bleibt.

Das Amtsgericht Duisburg wird in den kommenden Wochen über die weitere Vorgehensweise und eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.

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