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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Budoten Limited angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 63 IN 72/25

Das Amtsgericht Cottbus hat am 7. März 2025 um 09:48 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Budoten Limited angeordnet. Damit unterliegt das Unternehmen ab sofort erheblichen Einschränkungen in seiner wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit.

Die Budoten Limited, mit eingetragenem Sitz in Elsterwerda, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus unter HRB 7542 eingetragen. Das Unternehmen ist auf den Handel mit Kampfsportartikeln, Sportzubehör, Dekorationsartikeln, Trainingsgeräten, Büchern, Videos, DVDs und weiteren Medien spezialisiert und tritt auch als Versandhändler für Waren aller Art auf. Geschäftsführer ist Ralph Peter Görlach, mit Sitz in Regensburg. Die rechtliche Vertretung der Schuldnerin erfolgt durch Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden, bestellt.

Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Gericht einen Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Das bedeutet:

  • Eingeschränkte Verfügungsgewalt: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  • Vermögensschutz: Diese Maßnahme dient dazu, das Unternehmensvermögen zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens vorzubereiten.

Das Amtsgericht Cottbus wird in den kommenden Wochen über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und das weitere Vorgehen entscheiden.

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