DPAM B SA
Publikumsfonds (SICAV) nach belgischem Recht mit mehreren Teilfonds
der die Bedingungen der Richtlinie 2009/65/EG erfüllt
Rue Guimard 18, B-1040 Brüssel
Handelsregister (RPM) Brüssel – MwSt.-ID BE0444.265.542
Einladung der Anteilinhaber zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Anteilinhaber der Sicav DPAM B SA (nachstehend die Sicav) sind zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung eingeladen, die am 19. März 2025 um 11.00 Uhr am Sitz der Sicav stattfindet, um über folgende Tagesordnung zu beraten und abzustimmen:
1. Verlesung der Jahresberichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers über den Abschluss des zum 31. Dezember 2024 abgeschlossenen Jahres.
2. Genehmigung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024.
Vorschlag des Verwaltungsrats: Die Versammlung nimmt den Jahresabschluss per 31. Dezember 2024 konsolidiert und für jeden Teilfonds an.
3. Verwendung des Ergebnisses.
Vorschlag des Verwaltungsrats: Die Versammlung nimmt den Vorschlag des Verwaltungsrats zur Verwendung des Ergebnisses für jeden Teilfonds an.
4. Entlastung des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers.
Vorschlag des Verwaltungsrats: Die Versammlung erteilt den Verwaltungsratsmitgliedern und dem amtierenden Abschlussprüfer Entlastung für die Ausübung ihres Mandats bis zum 31. Dezember 2024.
5. Mandate der Verwaltungsratsmitglieder.
Vorschlag des Verwaltungsrats: Die Versammlung beschließt unter Vorbehalt der Genehmigung durch die FSMA, die Mandate der amtierenden Verwaltungsratsmitglieder Frau Caroline Tubeuf, Herr Philippe Denef, Herr Jeroen Sioncke, Herr Tomás Murillo und Herr Yvon Lauret für einen Zeitraum von drei Jahren bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2028 zu verlängern.
6. Vergütung des unabhängigen Verwaltungsratsmitglieds.
Vorschlag des Verwaltungsrats: Die Hauptversammlung fasst den Beschluss, die Vergütung von Herrn Yvon Lauret als unabhängiges Verwaltungsratsmitglied mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 von 7.500 EUR auf 10.000 EUR zu erhöhen.
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Die Anteilinhaber, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen möchten, werden gebeten, diesbezüglich den Vorschriften in Artikel 22 der Satzung der Sicav Folge zu leisten.
Namensanteile oder vom zugelassenen Kontoführer ausgestellte Bescheinigungen und eventuelle Vollmachten müssen spätestens drei Werktage vor dem Tag der Versammlung bei Instituten, die als Zahlstellen fungieren, oder bei der Verwaltungsgesellschaft hinterlegt werden.
Der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen und die letzten periodischen Berichte der Sicav sind auf Französisch, Niederländisch und Englisch kostenlos bei den Instituten erhältlich, die als Zahlstelle fungieren, erhältlich sowie auf der Website https://www.funds.dpaminvestments.com/funds.html.
Verwaltungsgesellschaft: DPAM SA: Rue Guimard 18, B-1040 Brüssel
Zahlstelle in Belgien: Banque Degroof Petercam SA, Rue de l’Industrie 44, B-1040 Brüssel
Weitere Korrespondenten:
Niederlande – Spanien – Portugal: Banque Degroof Petercam SA, Rue de l’Industrie 44, B-1040 Brüssel.
Deutschland: Marcard, Stein & Co AG, Ballindamm 36, D-20095 Hamburg.
Österreich: Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, Am Belvedere 1, A-1100 Wien.
Frankreich: Caceis Bank France, 89-91 rue Gabriel Péri, 92120 Montrouge, Frankreich.
Italien: ALLFUNDS BANK S.A.U., Milan Branch, via Bocchetto 6, I-20123 Mailand, und Société Générale Securities Services S.p.A., Via Benigno Crespi 19A, IT-MAC2 Mailand und CACEIS BANK, Branch Italy, Piazza Cavour 2 – I-20121 Mailand (Italien).
Luxemburg: DPAM Niederlassung Luxemburg, 14, rue Eugène Ruppert, LU-2453 Luxemburg.
Schweden: MFEX Mutual Funds Exchange AB, Grev Turegatan 19, Box 5378, SE-102 49 Stockholm, Schweden.
VEREINIGTES KÖNIGREICH: SOCIETE GENERALE SECURITIES SERVICES, SOCIETE GENERALE LONDON BRANCH, One Bank Street, Canary Wharf, London E14 4SG.
Der Verwaltungsrat.