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Staatsanwaltschaft Wuppertal

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Wuppertal

621 Js 1017/​18

Im Strafvollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wuppertal, 621 Js 1017/​18

Jens England, geb. am 06.05.1990, deutscher Staatsangehöriger

wegen Betruges wurde mit Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 22.02.2023 die Einziehung des Wertes des Tatertrages in Höhe von 11.732,29 Euro angeordnet. Gem. §§ 459i, 111l Abs. 4 S. 1 StPO erfolgt die Mitteilung an die Geschädigten durch einmalige Bekanntmachung im Bundesanzeiger.

Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der Einziehungsanordnung mittels Zwang bzw. aufgrund freiwilliger Leistungen des Betroffenen nicht aus.

 

Dipl.-Rechtspflegerin (FH), Drescher

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Google-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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