Aktenzeichen: IN 4/25
Bamberg, 6. März 2025 – Das Amtsgericht Bamberg hat den Antrag der Advanced Applied Concept Engineering GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister Bamberg (HRB 11829) und vertreten durch Geschäftsführer Burckhardt Hubertus, war im Bereich Entwicklung und Optimierung fortschrittlicher Verfahren, Prozessberatung und Technologietransfer tätig.
Folgen der Entscheidung
Da das Unternehmen nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken, wird kein reguläres Verfahren eröffnet. Dies bedeutet:
- Kein Insolvenzverwalter wird bestellt.
- Gläubiger erhalten keine Möglichkeit, Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend zu machen.
- Die Gesellschaft bleibt formal bestehen, könnte jedoch auf Grundlage von § 394 FamFG im Handelsregister gelöscht werden.
Rechtsmittel für Beteiligte
Die Entscheidung kann durch sofortige Beschwerde angefochten werden. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Bamberg, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg einzulegen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bamberg eingesehen werden.