Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Verbraucher eindringlich vor dem Unternehmen Revolvo und den von ihm angebotenen Dienstleistungen. Nach Einschätzung der BaFin stehen die unbekannten Betreiber der Website revolvo.pro im Verdacht, Finanz-, Anlage- und Krypto-Dienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung anzubieten.
Besonders alarmierend ist, dass die Betreiber Verbraucher direkt kontaktieren und dabei fälschlicherweise behaupten, sie handelten im Namen der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH oder der Börse Stuttgart GmbH. Diese Behauptungen sind jedoch nachweislich falsch – es handelt sich um Identitätsbetrug.
In Deutschland dürfen Finanz- und Anlagedienstleistungen nur mit einer offiziellen Genehmigung der BaFin erbracht werden. Verbraucher sollten daher äußerste Vorsicht walten lassen und sich nicht von unseriösen Anbietern täuschen lassen. Eine Überprüfung, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, kann in der BaFin-Unternehmensdatenbank erfolgen.
Diese Warnung basiert auf § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie § 10 Abs. 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG). Die BaFin rät dringend dazu, verdächtige Angebote kritisch zu hinterfragen und keine finanziellen Entscheidungen ohne gründliche Prüfung zu treffen.