Aktenzeichen: 67h IN 383/24
Hamburg, 5. März 2025 – Das Amtsgericht Hamburg hat den Insolvenzantrag der Valentin Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen. Damit wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet, da die finanziellen Mittel des Unternehmens nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken.
Die Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführerin Milica Petrovic, hatte am 11. Dezember 2024 einen Insolvenzantrag gestellt, der am 16. Dezember 2024 beim Gericht einging. Mit der nun erfolgten Abweisung bleibt das Unternehmen formal bestehen, ist jedoch wirtschaftlich handlungsunfähig.
Folgen für Gläubiger und Geschäftspartner
Da kein Insolvenzverwalter bestellt wird und keine geordnete Abwicklung erfolgt, müssen Gläubiger ihre Forderungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens geltend machen. Dies erschwert die Durchsetzung von Ansprüchen erheblich, da das Unternehmen offenbar keine verwertbaren Vermögenswerte mehr besitzt.
Mögliche nächste Schritte
Die Abweisung des Antrags führt in vielen Fällen dazu, dass die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht wird, sofern keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden. Ohne alternative Lösungen zur Schuldenregulierung bleibt der Wirtschaftsbetrieb faktisch eingestellt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg eingesehen werden.