Aktenzeichen: 18 IN 8/25
Lingen (Ems), 5. März 2025 – Das Amtsgericht Lingen (Ems) hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tischlerei Herbers GmbH & Co. KG eine vorläufige Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angeordnet.
Die in Lingen ansässige Tischlerei, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Tischlerei Herbers Verwaltungs-GmbH und deren Geschäftsführerin Jessika Welz, befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse
Um eine Benachteiligung der Gläubiger zu vermeiden, hat das Insolvenzgericht folgende Maßnahmen beschlossen:
- Einstellung der Zwangsvollstreckung: Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorübergehend gestoppt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Vermögenswerte beziehen.
- Verbot neuer Zwangsvollstreckungen: Weitere Maßnahmen gegen das Unternehmen sind zunächst untersagt.
Was bedeutet das für Gläubiger?
Die Entscheidung soll sicherstellen, dass die Vermögenswerte der Tischlerei Herbers GmbH & Co. KG nicht durch Einzelvollstreckungen einzelner Gläubiger geschmälert werden. Dies dient der geordneten Insolvenzabwicklung und dem Schutz aller Beteiligten.
Wie geht es weiter?
Das Gericht wird nun über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens entscheiden. Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens wird dabei umfassend geprüft. Sollte nicht genügend Insolvenzmasse vorhanden sein, könnte es zu einer Abweisung des Antrags mangels Masse kommen.
Rechtsmittelbelehrung
Die Antragstellerin sowie Gläubiger können gegen diese Entscheidung binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Lingen (Ems) einlegen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Lingen (Ems) eingesehen werden.