Frage 1: Herr Blazek, die BaFin hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz aktualisiert. Was sind die wichtigsten Neuerungen?
Rechtsanwalt Blazek: Die wesentlichen Änderungen betreffen insbesondere die verstärkten Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Kryptowertetransfers. Neu ist, dass nun explizit Transfers von oder zu selbst gehosteten Wallets geregelt werden. Diese ergänzten Vorgaben sind eine Reaktion auf die wachsende Bedeutung von Kryptowerten und die damit verbundenen Risiken im Bereich der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Zudem wurde die neue Fassung an die gesetzlichen Neuerungen des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes angepasst.
Frage 2: Welche Auswirkungen hat die Aktualisierung für Unternehmen, die der Aufsicht der BaFin unterliegen?
Rechtsanwalt Blazek: Alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, die von der BaFin beaufsichtigt werden, müssen sich auf erweiterte Dokumentations- und Prüfpflichten einstellen. Vor allem Unternehmen, die mit Kryptowerten handeln oder diese verwahren, sollten ihre internen Prozesse zur Identifizierung von Kunden und Transaktionen überprüfen. Die neuen Anforderungen könnten dazu führen, dass einige Unternehmen technische Anpassungen oder Schulungen für ihre Mitarbeiter durchführen müssen, um die neuen Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
Frage 3: Was bedeutet die Einführung dieser strengeren Sorgfaltspflichten konkret für Anbieter von Kryptowerten?
Rechtsanwalt Blazek: Anbieter von Kryptowerten müssen künftig bei Transfers zu oder von selbst gehosteten Wallets noch genauer prüfen, wer hinter einer Transaktion steht. Dies kann durch zusätzliche Verifizierungsmaßnahmen oder eine intensivere Kundenüberwachung geschehen. Die neuen Vorgaben sollen verhindern, dass Kryptowährungen anonym für illegale Zwecke genutzt werden. Da Kryptowährungen in ihrer Natur schwer nachverfolgbar sind, ist es nachvollziehbar, dass hier besondere Sorgfalt erforderlich ist.
Frage 4: Wie bewerten Sie diese Maßnahmen aus rechtlicher Sicht? Gibt es Kritikpunkte?
Rechtsanwalt Blazek: Grundsätzlich sind die Maßnahmen zu begrüßen, da sie darauf abzielen, Missbrauch im Finanzsystem zu reduzieren. Allerdings stellen die neuen Anforderungen eine erhebliche Belastung für Unternehmen dar, insbesondere für kleinere Anbieter, die nicht über umfangreiche Compliance-Abteilungen verfügen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die neuen Vorschriften in der Praxis bewähren und ob sie tatsächlich zur wirksamen Bekämpfung von Geldwäsche beitragen.
Frage 5: Gibt es eine Frist, bis zu der Unternehmen die neuen Vorgaben umsetzen müssen?
Rechtsanwalt Blazek: Die neuen Anwendungshinweise sind unmittelbar mit ihrer Veröffentlichung gültig. Unternehmen sollten sich daher umgehend mit den Änderungen vertraut machen und ihre internen Prozesse anpassen. Wer sich unsicher ist, ob er alle Anforderungen erfüllt, sollte rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um Bußgelder oder Sanktionen zu vermeiden.
Frage 6: Wo können sich Unternehmen über die konkreten Änderungen informieren?
Rechtsanwalt Blazek: Die BaFin stellt auf ihrer Website ein Vergleichsdokument bereit, in dem alle Änderungen zur vorherigen Version aus dem Jahr 2021 detailliert dargestellt werden. Ich empfehle Unternehmen dringend, dieses Dokument zu prüfen und ihre Compliance-Prozesse entsprechend zu aktualisieren. Zudem bietet es sich an, Schulungen für Mitarbeiter durchzuführen, um sicherzustellen, dass die neuen Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden.