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Insolvenzverfahren über das Vermögen der RH Design Rolf Hill Entwicklungs- und Vertriebs-GmbH eingeleitet
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Insolvenzverfahren über das Vermögen der RH Design Rolf Hill Entwicklungs- und Vertriebs-GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1 IN 14/25

Pirmasens – In einem bedeutenden Schritt im Rahmen des Insolvenzverfahrens hat das Amtsgericht Pirmasens die vorläufige Verwaltung des Vermögens der RH Design Rolf Hill Entwicklungs- und Vertriebs-GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Zeppelinstraße 142, 66953 Pirmasens, Deutschland, spezialisiert auf die Entwicklung, Produktion und den Vertrieb von Sohlen und Schuhkomponenten, befindet sich nun unter strenger Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken unter der Nummer HRB 22688, wurde von ihrem Geschäftsführer Alexander Hill, wohnhaft in der Kirchgasse 15, 66981 Münchweiler, vertreten. Mit der aktuellen Anordnung des Gerichts sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Vermögenswerte und der Wahrung der Interessen der Gläubiger.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Paul Wieschemann aus Kaiserslautern bestellt. Seine Kanzlei, ansässig in Flickerstal 2, 67657 Kaiserslautern, ist unter der Telefonnummer 0631/34195-0 sowie per Fax unter 0631/470269 erreichbar. Zudem können Gläubiger und Beteiligte ihn über die E-Mail-Adresse buero@wieschemann.de kontaktieren.

Wichtige Hinweise für Gläubiger und Schuldner

Die Schuldner der RH Design Rolf Hill Entwicklungs- und Vertriebs-GmbH werden hiermit nachdrücklich darauf hingewiesen, dass sie Zahlungen oder andere Leistungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlich angeordneten Beschlüsse vornehmen dürfen. Dies entspricht den Vorschriften des § 23 Abs. 1 Satz 3 der Insolvenzordnung (InsO), welche darauf abzielen, eine unkontrollierte Abwicklung finanzieller Verpflichtungen zu verhindern und eine geordnete Verfahrensführung sicherzustellen.

Der vollständige Beschluss über die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung kann während der regulären Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittel und Beschwerdemöglichkeiten

Die Antragstellerin hat die Möglichkeit, die gerichtliche Entscheidung mit einer sofortigen Beschwerde anzufechten. Diese kann auch von Gläubigern eingelegt werden, falls sie nach Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens rügen möchten.

Die Frist für die Einlegung einer solchen Beschwerde beträgt zwei Wochen. Sie beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Falls die Bekanntmachung öffentlich erfolgt, beginnt die Frist zwei Tage nach dem Veröffentlichungstag. Die Beschwerde muss schriftlich beim Amtsgericht Pirmasens – Insolvenzgericht – in der Bahnhofstraße 22-26, 66953 Pirmasens, oder über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (safe-sp1-1436455002364-015869333) eingereicht werden.

Für die Einhaltung der Frist ist der rechtzeitige Eingang der Beschwerde entscheidend. Die Einlegung kann zudem zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erfolgen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten und ausdrücklich erklären, dass gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt wird. Falls nur Teile des Beschlusses angefochten werden sollen, ist dies genau zu spezifizieren. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.

Das Amtsgericht Pirmasens erließ diese Anordnung am 27. Februar 2025 und setzt damit einen weiteren Schritt in einem rechtlich geordneten Insolvenzverfahren zur Prüfung und gegebenenfalls zur Sanierung des Unternehmens.

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