Aktenzeichen: 533 IN 819/24
Dresden, 28. Februar 2025 – Das Amtsgericht Dresden hat den Insolvenzantrag der PROsys24 GmbH (HRB 21418, AG Dresden) mangels Masse abgewiesen.
Die PROsys24 GmbH, ansässig in Dresden, Karl-Marx-Straße 23, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Kandel, hatte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Das Gericht entschied jedoch, dass nicht genügend verwertbares Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist, weshalb das Verfahren nicht eröffnet wurde.
Bedeutung der Entscheidung:
- Kein Insolvenzverfahren: Gläubiger können ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend machen.
- Mögliche Löschung aus dem Handelsregister: Die Gesellschaft könnte nun aus dem Handelsregister gelöscht werden.
- Keine geordnete Abwicklung: Es erfolgt keine offizielle Verwertung des Unternehmensvermögens durch einen Insolvenzverwalter.
Rechtsmittel & Einsichtnahme:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dresden eingesehen werden.
Betroffene können innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden einlegen.