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FWC – FreewayCamper GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1542 IN 683/25

München, 6. März 2025 – Das Amtsgericht München hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der FWC – FreewayCamper GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Max Liebig bestellt.

Das Unternehmen mit Sitz in München, vertreten durch die Geschäftsführung, sieht sich mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Die Kanzlei anchor Rechtsanwälte vertritt die Schuldnerin im Verfahren.

Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

Um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage zu verhindern, hat das Gericht folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Eingeschränkte Verfügungsbefugnis: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  • Einziehung von Außenständen: Forderungen der Schuldnerin dürfen nur noch durch den Insolvenzverwalter eingezogen werden.
  • Einrichtung eines Treuhandkontos: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, eingehende Gelder auf ein Treuhandkonto zu verwalten.
  • Zahlungssperre für Drittschuldner: Geschäftspartner und Schuldner der FWC – FreewayCamper GmbH dürfen keine Zahlungen mehr an die Gesellschaft leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
  • Verfügung über Bankkonten: Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, bestehende Konten zu verwalten und bei Bedarf neue Konten auf den Namen der Schuldnerin zu eröffnen.

Wie geht es weiter?

In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die finanzielle Lage der FWC – FreewayCamper GmbH prüfen. Dabei wird insbesondere festgestellt, ob genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen, oder ob eine Abweisung mangels Masse erfolgen muss.

Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleibt abzuwarten. Gläubiger sollten sich darauf einstellen, dass ihre Forderungen nun über den Insolvenzverwalter abgewickelt werden müssen.

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