Aktenzeichen: 520 IN 3/25
Bremen, 5. März 2025 – Das Amtsgericht Bremen hat die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Solar Hoch Drei GmbH & Co. KG angeordnet. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michail Siagas bestellt.
Die in Bremen ansässige Gesellschaft, vertreten durch die Solar Hoch Drei Verwaltungs GmbH und deren Geschäftsführer Uwe Braun und Robert Riggers, befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten. Das Insolvenzgericht hat nun Maßnahmen ergriffen, um das Unternehmensvermögen zu sichern und eine Prüfung der wirtschaftlichen Lage durchzuführen.
Gerichtliche Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage hat das Gericht folgende Anordnungen getroffen:
- Eingeschränkte Verfügungsbefugnis: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
- Zahlungssperre: Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.
- Prüfung der wirtschaftlichen Lage: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die finanzielle Situation der Schuldnerin analysieren und feststellen, ob eine reguläre Insolvenz eröffnet werden kann.
Wie geht es weiter?
In den kommenden Wochen wird geprüft, ob die Solar Hoch Drei GmbH & Co. KG eine Zukunft hat oder ob sie liquidiert wird. Sollte nicht genügend Insolvenzmasse vorhanden sein, könnte das Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen werden.
Gläubiger sollten sich darauf einstellen, dass ihre Forderungen nun über die Insolvenzverwaltung koordiniert werden müssen. Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das Gericht nach Abschluss der Prüfung treffen.