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SN Bau GmbH: Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 357/24

Passau, 4. März 2025 – Das Amtsgericht Passau hat den Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SN Bau GmbH abgelehnt. Der Grund: mangelnde Insolvenzmasse. Damit bleibt dem Unternehmen zwar die offizielle Insolvenz erspart, doch für die Gläubiger bedeutet dies, dass keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, um ihre offenen Forderungen zu begleichen.

Die SN Bau GmbH, mit Sitz in Windorf und vertreten durch ihren Geschäftsführer Hans Jürgen Schranner, war bereits in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, was zur Stellung eines Insolvenzantrags durch eine Gläubigerin führte. Mit der heutigen Entscheidung wird dieser Antrag jedoch endgültig abgewiesen.

Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner

Die Abweisung des Insolvenzantrags aus Mangel an Masse ist eine besonders bittere Nachricht für Gläubiger, da sie in vielen Fällen bedeutet, dass keine finanziellen Mittel mehr vorhanden sind, um auch nur die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu tragen. Forderungen gegen das Unternehmen könnten somit ins Leere laufen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Möglichkeiten für Betroffene

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer zweiwöchigen Frist eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Passau eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist entweder die Verkündung der Entscheidung oder – falls diese nicht verkündet wurde – die Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung im Internet.

Für die SN Bau GmbH bedeutet die Abweisung des Insolvenzverfahrens zwar, dass sie nicht unter gerichtliche Verwaltung gestellt wird, doch in der Praxis könnte dies auch das endgültige Aus für das Unternehmen bedeuten. Ob und in welcher Form noch rechtliche Schritte gegen die Gesellschaft oder deren Verantwortliche möglich sind, bleibt den betroffenen Gläubigern überlassen.

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