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Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der COD Project GmbH aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 611 IN 64/24

Duisburg, 4. März 2025 – Das Amtsgericht Duisburg hat die im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der COD Project GmbH zuvor erlassenen Sicherungsmaßnahmen mit Beschluss vom 4. März 2025 aufgehoben.

Die Gesellschaft, mit Sitz in der Duisburger Straße 375, 46047 Oberhausen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 36737 eingetragen und wurde durch Geschäftsführerin Annette Wientgens, wohnhaft in Kalkar, vertreten.

Bedeutung der Entscheidung

Die Aufhebung der am 22. Oktober 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen deutet darauf hin, dass entweder:

  • das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wird,
  • die Antragstellerseite den Antrag zurückgezogen hat, oder
  • sich die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin verändert hat.

Eine genauere Einsicht in die Begründung des Beschlusses ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg möglich.

Folgen für Gläubiger und Geschäftspartner

Gläubiger der COD Project GmbH sollten sich über die weiteren Entwicklungen informieren, um ihre Ansprüche entsprechend anpassen zu können. Falls das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wird, bleibt die Geltendmachung offener Forderungen weiterhin auf dem Zivilrechtsweg möglich.

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