Aktenzeichen: 1 IN 24/25
Villingen-Schwenningen, 5. März 2025 – Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SA Logistics GmbH & Co. KG erste Sicherungsmaßnahmen getroffen. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Christiane Marx bestellt.
Die in Villingen-Schwenningen ansässige Gesellschaft, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin SA Logistics Verwaltungs-GmbH und deren Geschäftsführer Georgios Sevris, sieht sich mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage zu verhindern, hat das Gericht eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
Das Gericht hat folgende Maßnahmen zur Vermögenssicherung beschlossen:
- Eingeschränkte Verfügungsbefugnis: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin über ihr Vermögen verfügen.
- Zahlungssperre: Drittschuldner dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin leisten, sondern nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin.
- Einziehung von Forderungen: Die Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und offene Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und zu verwalten.
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden gestoppt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögenswerte.
- Prüfung der wirtschaftlichen Lage: Die Insolvenzverwalterin wird als Sachverständige beauftragt, ein Gutachten zur finanziellen Situation der Schuldnerin zu erstellen und zu prüfen, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.
Wie geht es weiter?
In den kommenden Wochen wird geprüft, ob eine Sanierung der SA Logistics GmbH & Co. KG realisierbar ist oder ob es auf eine Liquidation hinausläuft. Falls nicht genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, könnte das Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen werden.
Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleibt abzuwarten. Gläubiger sollten sich darauf einstellen, dass ihre Forderungen nun über die Insolvenzverwalterin abgewickelt werden müssen.