Aktenzeichen: 10 IN 379/24
Wiesbaden, 28. Februar 2025 – Das Amtsgericht Wiesbaden hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Liman Bau GmbH mangels Masse abgewiesen. Damit bleibt das Unternehmen zwar formal bestehen, doch für Gläubiger bedeutet dies, dass kein geregeltes Insolvenzverfahren durchgeführt wird.
Die Liman Bau GmbH, mit Sitz in der Schultheißstraße 10 in Wiesbaden, wurde von Geschäftsführer Ahmet Saricelik geleitet. Das Unternehmen stand offensichtlich vor finanziellen Schwierigkeiten, doch das Gericht sah keine ausreichende Insolvenzmasse, um die Verfahrenskosten zu decken – eine Grundvoraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach § 26 Abs. 1 InsO.
Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner
Die Entscheidung bedeutet, dass kein Insolvenzverwalter bestellt wird und keine geordnete Abwicklung des Unternehmensvermögens stattfindet. Für Gläubiger wird es dadurch schwieriger, offene Forderungen einzutreiben, da keine offiziellen Verwertungsmaßnahmen ergriffen werden.
Rechtliche Möglichkeiten
Die antragstellende Partei sowie weitere Beteiligte können innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Die Frist beginnt entweder mit der Zustellung oder – falls eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt – zwei Tage nach deren Veröffentlichung.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wiesbaden eingesehen werden.
Mit dieser Entscheidung bleibt die Liman Bau GmbH auf unbestimmte Zeit handlungsunfähig, während sich Gläubiger eigenständig um die Durchsetzung ihrer Forderungen bemühen müssen.