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Lebensversicherer FWU insolvent – Was Versicherte jetzt wissen müssen

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent, ebenso das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Die österreichische Tochtergesellschaft FWU Life Insurance Austria AG ist derzeit nicht betroffen, steht aber unter behördlicher Aufsicht.

Das Wichtigste in Kürze:

✅ Der Sanierungsplan ist gescheitert – die luxemburgische Aufsichtsbehörde CAA hat die Liquidierung des Unternehmens eingeleitet.
✅ Die deutsche Finanzaufsicht BaFin ist nicht zuständig.
Versicherungsprämien werden nicht mehr eingezogen – Verträge bleiben vorerst eingefroren.
✅ Ein Insolvenzverwalter wird alle betroffenen Versicherungsnehmer bis spätestens 31. Juli 2025 anschreiben.

Was bedeutet die Insolvenz für deutsche Versicherte?

Die FWU Life Insurance Lux S.A. hat auch in Deutschland fondsgebundene Lebensversicherungen angeboten. Da der Versicherer jedoch in Luxemburg ansässig ist, fällt er nicht unter die Aufsicht der BaFin, sondern unter die luxemburgische Commissariat aux Assurances (CAA).

Die CAA hat ein Auszahlungsverbot verhängt, um Versicherungsnehmer zu schützen. Betroffene müssen sich darauf einstellen, dass vertragliche Leistungen vorerst nicht ausgezahlt werden.

Greift das deutsche Sicherungssystem Protektor?

Nein. In Deutschland übernimmt die Protektor Lebensversicherungs-AG in solchen Fällen betroffene Verträge. Da FWU jedoch in Luxemburg registriert ist, gilt diese Absicherung nicht.

Was können Betroffene jetzt tun?

📌 Abwarten: Die CAA hat das Vermögen eingefroren, eine schnelle Auszahlung ist nicht zu erwarten.
📌 Schreiben des Insolvenzverwalters erwarten: Bis 31. Juli 2025 erhalten alle Betroffenen Post mit einer vorausgefüllten Forderungsanmeldung, die bis spätestens 31. Januar 2028 zurückgesendet werden muss.
📌 Bei Fragen an die FWU oder Behörden wenden:

  • FWU Life Insurance Lux S.A. oder FWU Life Insurance Austria AG
  • BaFin-Verbrauchertelefon: 0800 / 21 00 500
  • CAA und FMA (österreichische Finanzmarktaufsicht)

Wichtig: Unklar ist, ob und in welchem Umfang Höchststandsicherungsgarantien noch gelten. Versicherungsnehmer sollten sich regelmäßig über den Stand der Insolvenz informieren.

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