Aktenzeichen: 58 IN 151/25
Freiburg, 5. März 2025 – Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Kury Batterie- und Ladesysteme GmbH erste Sicherungsmaßnahmen getroffen. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. André Berbuer bestellt.
Die in Horben ansässige Gesellschaft, derzeit führungslos, befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten. Nun soll geprüft werden, ob eine ausreichende Insolvenzmasse für die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens vorhanden ist.
Gerichtliche Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
Das Gericht hat zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen folgende Maßnahmen angeordnet:
- Eingeschränkte Verfügungsbefugnis: Die Gesellschaft darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
- Zahlungssperre: Drittschuldnern wird untersagt, weiterhin an die Schuldnerin zu zahlen. Stattdessen gehen alle Forderungen an den Insolvenzverwalter.
- Einziehung von Forderungen: Der Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und offene Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und zu verwalten.
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden gestoppt, soweit sie nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen.
- Prüfung der wirtschaftlichen Lage: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zudem als Sachverständiger beauftragt, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu analysieren und zu bewerten, ob eine Fortführung möglich ist.
Wie geht es weiter?
In den kommenden Wochen wird geprüft, ob eine Sanierung der Kury Batterie- und Ladesysteme GmbH denkbar ist oder ob es auf eine Liquidation hinausläuft. Sollte nicht genügend Insolvenzmasse vorhanden sein, könnte das Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen werden.
Die endgültige Entscheidung über die Insolvenz wird das Gericht nach Abschluss der Prüfung treffen. Gläubiger sollten sich darauf einstellen, dass ihre Forderungen nun über das Insolvenzverfahren koordiniert werden.