Aktenzeichen: 97 IN 20/25
Bonn, 5. März 2025 – Das Amtsgericht Bonn hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GnI Gesellschaft für nachhaltige Immobilien mbH erste Sicherungsmaßnahmen getroffen. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nada Nasser bestellt.
Die in Bonn ansässige Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Michel Georges Joseph Moreliere, mit Wohnsitz in Maureville, Frankreich, ist auf nachhaltige Immobilienprojekte spezialisiert. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten wurde das Insolvenzverfahren eingeleitet, um die Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern und eine mögliche Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens zu prüfen.
Gerichtliche Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
Um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu verhindern, hat das Gericht folgende Maßnahmen angeordnet:
- Eingeschränkte Verfügungsbefugnis: Die Geschäftsführung darf nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin über das Unternehmensvermögen verfügen.
- Zahlungssperre: Drittschuldnern wird untersagt, weiterhin an die Schuldnerin zu zahlen. Stattdessen gehen alle Forderungen direkt an die Insolvenzverwalterin.
- Einziehung von Forderungen: Die Insolvenzverwalterin ist befugt, Bankguthaben und offene Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und zu verwalten.
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden gestoppt, soweit sie nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen.
Wie geht es weiter?
In den kommenden Wochen wird die vorläufige Insolvenzverwalterin die finanzielle Lage der GnI Gesellschaft für nachhaltige Immobilien mbH prüfen. Entscheidend ist, ob genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen oder ob eine Abweisung mangels Masse erfolgen muss.
Für Gläubiger bedeutet dies, dass ihre Forderungen nun über das Insolvenzverfahren koordiniert werden. Ob eine Sanierung möglich ist oder die Gesellschaft liquidiert wird, bleibt abzuwarten. Die endgültige Entscheidung über das Insolvenzverfahren wird das Gericht nach Abschluss der Prüfungen treffen.