Aktenzeichen: 9 IN 1019/24
Darmstadt, 4. März 2025 – Das Amtsgericht Darmstadt hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GK Werkzeugmaschinen GmbH vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Lindenstraße 21-23, 64589 Stockstadt, wird durch Geschäftsführer Gerhard Kraft vertreten.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke bestellt.
📍 Kanzlei: HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte Part. mbB
📍 Adresse: Berliner Allee 65, 64295 Darmstadt
📞 Telefon: 06151 7076 991
📠 Fax: 06151 7076 998
Gerichtlich angeordnete Maßnahmen
- Einschränkung der Verfügungsgewalt: Die Antragsgegnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
- Zahlungsstopp an die Schuldnerin: Geschäftspartner und Kunden mit offenen Verbindlichkeiten gegenüber der GK Werkzeugmaschinen GmbH dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Gesellschaft leisten. Diese sind ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu richten.
- Einzug offener Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, bestehende Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zudem wird er zur Einrichtung eines Insolvenzsonderkontos ermächtigt.
- Auskünfte von Banken und Behörden: Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und andere Kreditinstitute sowie das Kraftfahrt-Bundesamt sind angewiesen, dem Insolvenzverwalter sämtliche relevanten Auskünfte über Geschäftsbeziehungen mit der Schuldnerin zu erteilen.
Nächste Schritte im Verfahren
Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus. In den kommenden Wochen wird der Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen und eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung vorbereiten.
Gläubiger und Geschäftspartner der GK Werkzeugmaschinen GmbH werden gebeten, sich frühzeitig mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um ihre Forderungen abzustimmen und sich über den Fortgang des Verfahrens zu informieren.