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Garten & Landschaft Hoffmann & Co. GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 401 IN 379/25

Leipzig, 4. März 2025 – Das Amtsgericht Leipzig hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Garten & Landschaft Hoffmann & Co. GmbH erste Sicherungsmaßnahmen getroffen.

Die in Taucha ansässige Gesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführer Julia Hoffmann und Peter Hoffmann, befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten. Um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage zu verhindern, hat das Insolvenzgericht vorläufige Maßnahmen angeordnet, darunter die Einstellung von Zwangsvollstreckungen und ein Verfügungsverbot für das Unternehmen.

Wichtige gerichtliche Maßnahmen zur Insolvenzsicherung:

  • Einstellung laufender Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin, soweit nicht unbewegliche Vermögenswerte betroffen sind.
  • Untersagung neuer Vollstreckungsmaßnahmen, mit Ausnahme von Verfahren zur Vermögensauskunft.
  • Einschränkung der Verfügungsbefugnis, um die Insolvenzmasse zu sichern.

Nächste Schritte im Verfahren:

In den kommenden Wochen wird geprüft, ob genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen. Falls nicht, könnte der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen werden.

Rechtsmittelmöglichkeiten:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Leipzig eingelegt werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Leipzig eingesehen werden. Gläubiger sollten sich darauf einstellen, dass ihre Forderungen nun über das Insolvenzverfahren koordiniert werden.

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