Aktenzeichen: 164 IN 18/25
Essen, 4. März 2025 – Das Amtsgericht Essen hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der fremtid GmbH vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Nikolaus-Groß-Straße 25, 44329 Dortmund, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 17351, wird durch Geschäftsführer Dag Edvard Hagby vertreten. Das Unternehmen ist auf die Verwaltung von eingebrachten Vermögensgegenständen spezialisiert.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thorsten Klepper aus Essen bestellt. Er übernimmt die Aufgabe, das Unternehmensvermögen zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung vorzubereiten.
📍 Adresse: Bredeneyer Str. 2b, 45133 Essen
Angeordnete Maßnahmen durch das Insolvenzgericht
- Einschränkung der Verfügungsgewalt: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
- Zahlungsstopp an die Schuldnerin: Drittschuldner – also Kunden oder Geschäftspartner mit offenen Verbindlichkeiten gegenüber der fremtid GmbH – dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten. Stattdessen sind alle Zahlungen an den Insolvenzverwalter zu richten.
- Einzug offener Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, bestehende Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Zwangsvollstreckungsstopp: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögenswerte. Bereits eingeleitete Vollstreckungen sind vorläufig eingestellt.
Nächste Schritte im Verfahren
Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus. In den kommenden Wochen wird die finanzielle Lage des Unternehmens geprüft, um über eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung zu entscheiden.
Gläubiger und Geschäftspartner der fremtid GmbH werden gebeten, sich frühzeitig mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um ihre Forderungen abzustimmen und sich über den Fortgang des Verfahrens zu informieren.