Elon Musk hat einen ersten juristischen Rückschlag in seinem Verfahren gegen den KI-Entwickler OpenAI erlitten. Eine kalifornische Richterin lehnte am Dienstag seinen Antrag ab, OpenAI daran zu hindern, sich weiter in eine profitorientierte Unternehmensstruktur zu wandeln.
Musk hatte argumentiert, dass OpenAI mit der Entwicklung und Vermarktung von ChatGPT gegen seine ursprüngliche gemeinnützige Mission verstoße. Das Unternehmen, das er einst selbst mitgründete, habe sich von seiner ursprünglichen Idee einer frei zugänglichen, nicht kommerziellen Künstlichen Intelligenz entfernt und arbeite nun vor allem im Interesse großer Investoren wie Microsoft.
Richterin Yvonne Gonzalez Rogers sah jedoch keine ausreichenden Beweise, um eine solche Unterlassung zu rechtfertigen. In ihrer Begründung betonte sie, dass Musks Antrag „außergewöhnlich“ sei und nicht auf einer soliden rechtlichen Grundlage basiere.
OpenAIs hybride Struktur – zwischen Gemeinnützigkeit und Profit
OpenAI operiert mit einer zweigleisigen Unternehmensstruktur: Die Dachorganisation bleibt eine gemeinnützige Stiftung, während die Tochtergesellschaft, die ChatGPT und andere KI-Modelle entwickelt und vermarktet, profitorientiert arbeitet. Diese Konstruktion wurde eingeführt, um die enormen Kosten der KI-Entwicklung zu finanzieren und Investitionen zu ermöglichen.
Musk sieht darin jedoch einen klaren Bruch mit den ursprünglichen Prinzipien von OpenAI. Er argumentiert, dass das Unternehmen mittlerweile in erster Linie den finanziellen Interessen seiner Geldgeber dient – allen voran Microsoft, das bereits Milliarden in OpenAI investiert hat.
Rechtsstreit geht weiter
Obwohl sein Antrag gescheitert ist, ist der Rechtsstreit damit noch nicht beendet. Musk hat weiterhin die Möglichkeit, mit neuen Argumenten oder zusätzlichen Beweisen gegen OpenAI vorzugehen. Es bleibt abzuwarten, ob er eine weitere gerichtliche Offensive plant oder sich stattdessen auf die Entwicklung eigener KI-Technologien konzentriert – etwa mit seinem Unternehmen xAI, das als direkte Konkurrenz zu OpenAI positioniert ist.
Für OpenAI bedeutet die Abweisung des Antrags hingegen eine juristische Atempause, um seine strategische Entwicklung fortzusetzen. Die Frage, inwiefern das Unternehmen noch seinem ursprünglichen gemeinnützigen Zweck dient oder primär wirtschaftliche Interessen verfolgt, dürfte jedoch weiterhin für Debatten sorgen.