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„Ein schwerer Schlag für die Anleger“ – Interview mit Thomas Bremer zur Entscheidung des Amtsgerichts Hameln

geralt (CC0), Pixabay

Redaktion: Herr Bremer, das Amtsgericht Hameln hat entschieden, keinen Gläubigerausschuss in dem laufenden Verfahren einzusetzen. Wie bewerten Sie diese Entscheidung?

Thomas Bremer: Nun, ehrlich gesagt, war das nicht anders zu erwarten. Wie wir bereits befürchtet hatten, zeigt sich hier ein mangelndes Interesse des Gerichts, das Verfahren durch externe Experten begleiten zu lassen. Das ist bedauerlich, denn ein Gläubigerausschuss hätte den Betroffenen eine stärkere Stimme gegeben.

Redaktion: Warum wäre ein Gläubigerausschuss in diesem Fall so wichtig gewesen?

Thomas Bremer: Ein Gläubigerausschuss dient dazu, die Interessen der Anleger zu vertreten und die Abläufe genau zu überwachen. Wenn ein solcher Ausschuss fehlt, gibt es weniger Kontrolle von außen, und es besteht die Gefahr, dass wesentliche Fragen nicht gestellt werden. Die Entscheidung des Gerichts ist daher ein klarer Nachteil für die geschädigten Anleger.

Redaktion: Könnte es sein, dass man verhindern wollte, dass der Ausschuss zu genau hinschaut?

Thomas Bremer: Diese Vermutung liegt zumindest nahe. Es ist ja nicht das erste Mal, dass ein Gericht einen Gläubigerausschuss ablehnt, und oft stellt sich hinterher heraus, dass es doch viele offene Fragen gab. Die Entscheidung aus Hameln bestätigt uns in unserer Einschätzung, dass der Schutz der Anleger hier offenbar nicht die oberste Priorität hat.

Redaktion: Haben Sie die Begründung des Gerichts bereits vorliegen?

Thomas Bremer: Ja, die Begründung liegt unserer Redaktion vor. Wir werden sie jetzt von Rechtsexperten aus dem Bereich Insolvenzrecht prüfen lassen. Anschließend werden wir eine ausführliche Bewertung veröffentlichen, um aufzuzeigen, welche Konsequenzen diese Entscheidung für die betroffenen Anleger haben könnte.

Redaktion: Was raten Sie den Anlegern in dieser Situation?

Thomas Bremer: Anleger sollten jetzt umso aufmerksamer sein und sich aktiv über den Fortgang des Verfahrens informieren. Zudem sollten sie sich nicht scheuen, sich rechtlichen Beistand zu holen, um ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Wir werden jedenfalls dranbleiben und weiter berichten.

Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Bremer.

 

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