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e-One Ventures GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 810 IN 175/25 E-82-

Frankfurt am Main, 4. März 2025 – Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der e-One Ventures GmbH vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz in der De-Saint-Exupéry-Straße 10, 60549 Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 108188, wird durch Geschäftsführer Thomas Lee vertreten.

Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens bestellt. Sie übernimmt die Aufgabe, das Unternehmensvermögen zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung vorzubereiten.

📍 Adresse: Minnholzweg 2b, 61476 Kronberg im Taunus
📞 Telefon: 06173/78 34 0
📠 Fax: 06173/78 34 14 9
📧 E-Mail: kronberg@ra-amend.de
🌍 Webseite: www.ra-amend.de

Gerichtlich angeordnete Maßnahmen

  1. Einschränkung der Verfügungsgewalt: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin über ihr Vermögen verfügen.
  2. Zahlungsstopp an die Schuldnerin: Geschäftspartner und Kunden, die der e-One Ventures GmbH Geld schulden, dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten. Stattdessen sind alle Zahlungen an die Insolvenzverwalterin zu richten.
  3. Sicherung der Insolvenzmasse: Die Insolvenzverwalterin übernimmt die Verwaltung und Sicherung des Unternehmensvermögens, um eine geordnete Fortführung oder Abwicklung sicherzustellen.

Nächste Schritte im Verfahren

Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus. In den kommenden Wochen wird die finanzielle Lage der Gesellschaft geprüft, um über eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung zu entscheiden.

Gläubiger und Geschäftspartner der e-One Ventures GmbH werden gebeten, sich frühzeitig mit der Insolvenzverwalterin in Verbindung zu setzen, um ihre Forderungen abzustimmen und sich über den Fortgang des Verfahrens zu informieren.

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