Aktenzeichen: 255 IN 1016/24
Dortmund, 4. März 2025 – Das Amtsgericht Dortmund hat den Antrag der BW Holding UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Damit entfällt die Möglichkeit einer geordneten Insolvenzabwicklung, da nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken.
Die Gesellschaft mit Sitz in Castrop-Rauxel, vertreten durch Geschäftsführer Bernd Weingardt, hatte den Antrag am 18. Juli 2024 gestellt, der am 22. Juli 2024 beim Gericht einging. Die nun erfolgte Abweisung des Antrags bedeutet, dass das Unternehmen sich keinem Insolvenzverfahren unterstellen kann und Gläubiger ihre Forderungen nicht über die Insolvenzmasse geltend machen können.
Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner
Die Entscheidung des Gerichts hat zur Folge, dass kein Insolvenzverwalter bestellt wird und keine geordnete Verwertung des Unternehmensvermögens stattfindet. Gläubiger müssen daher eigene rechtliche Schritte einleiten, um Forderungen einzutreiben – mit ungewisser Erfolgsaussicht, da das Unternehmen offenbar über keine verwertbaren Vermögenswerte verfügt.
Mögliche nächste Schritte
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags bleibt die BW Holding UG zwar formal bestehen, ist jedoch handlungsunfähig. Sollte keine alternative Lösung zur Schuldenregulierung gefunden werden, droht dem Unternehmen eine Löschung aus dem Handelsregister, sofern keine weiteren wirtschaftlichen Aktivitäten stattfinden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dortmund eingesehen werden.