Aktenzeichen: 60 IN 88/24
Friedberg (Hessen), 4. März 2025 – Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der BodyPhoton GmbH mangels Masse abgewiesen. Damit wird kein Insolvenzverfahren eröffnet, da die finanziellen Mittel des Unternehmens nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken.
Die BodyPhoton GmbH, mit Sitz in Sulzbach, wurde von Geschäftsführer Peter de Gennaro vertreten. Bereits seit dem 28. August 2024 war das Unternehmen unter vorläufiger Insolvenzverwaltung, diese wurde jedoch mit der heutigen Entscheidung aufgehoben.
Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner
Die Abweisung des Insolvenzantrags bedeutet, dass kein Insolvenzverwalter bestellt wird und keine geordnete Verwertung der Unternehmensvermögen erfolgt. Für Gläubiger stellt dies eine besondere Herausforderung dar, da sie ihre Forderungen nun nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anmelden können.
Rechtliche Möglichkeiten
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer zweiwöchigen Frist sofortige Beschwerde eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist entweder die Zustellung der Entscheidung oder – falls eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt – zwei Tage nach deren Veröffentlichung.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Friedberg (Hessen) eingesehen werden.
Mit der heutigen Entscheidung bleibt die BodyPhoton GmbH formal bestehen, ist jedoch weiterhin zahlungsunfähig. Gläubiger müssen nun andere rechtliche Wege suchen, um ihre Forderungen durchzusetzen.