Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Deutschen Bank AG eine Geldbuße von 23,05 Millionen Euro auferlegt. Grund sind Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und das Zahlungskontengesetz (ZKG).
Im Kern der Sanktionen stehen drei Problembereiche:
Derivatevertrieb: Die Deutsche Bank hatte bei der Veräußerung von Währungsderivaten, insbesondere in Spanien, organisatorische Pflichten missachtet und Verzögerungen bei der Aufklärung von Gesetzesverstößen in Kauf genommen. Dafür wurde eine Strafe von 14,8 Millionen Euro verhängt.
Telefonaufzeichnungen: Die Postbank als Zweigniederlassung der Deutschen Bank AG hielt sich nach Auslaufen der pandemiebedingten Ausnahmeregelungen nicht an die Pflicht zur telefonischen Aufzeichnung von Anlageberatungen. Dies führte zu einer Strafe von 4,6 Millionen Euro.
Kontowechselhilfe: Bei der Bearbeitung von Kontowechsel-Anträgen nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) kam es mehrfach zu Verzögerungen oder unterbliebener Bearbeitung. Dafür verhängte die BaFin eine Strafe von 3,65 Millionen Euro.
Die rechtlich verbindliche Geldbuße verdeutlicht die strengen regulatorischen Anforderungen an Finanzinstitute. Während das WpHG die ordnungsgemäße Organisation von Wertpapierdienstleistungen sicherstellen soll, schützt das ZKG Verbraucher beim Wechsel ihres Bankkontos. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit hohen Bußgeldern geahndet werden, um Anleger und Kunden zu schützen.