Aktenzeichen: 106 IN 16/25
Saarbrücken, 5. März 2025 – Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der actoo GmbH eingeleitet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank bestellt.
Die in St. Ingbert ansässige Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Dr. Michael Schlicker, steht vor finanziellen Schwierigkeiten. Nun wird geprüft, ob eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens gerechtfertigt ist und ob genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken.
Sicherungsmaßnahmen durch das Gericht
Das Gericht hat folgende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens angeordnet:
- Allgemeines Verfügungsverbot: Die Geschäftsführung verliert die Kontrolle über das Unternehmensvermögen. Alle finanziellen Transaktionen dürfen nur noch durch den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
- Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis: Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung des Unternehmensvermögens, einschließlich der Einziehung von Bankguthaben und Forderungen.
- Zahlungssperre: Drittschuldner sind dazu verpflichtet, Zahlungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten.
Wie geht es weiter?
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die finanzielle Lage der actoo GmbH genau prüfen. Dabei wird festgestellt, ob eine Sanierung möglich ist oder ob es auf eine vollständige Abwicklung des Unternehmens hinausläuft. Sollte nicht genügend Vermögen vorhanden sein, um die Verfahrenskosten zu decken, könnte das Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen werden.
In den kommenden Wochen entscheidet sich, ob das Unternehmen eine Zukunft hat oder ob es endgültig vom Markt verschwindet.