Aktenzeichen: 507 IN 22/25
Wuppertal, 4. März 2025 – Das Amtsgericht Wuppertal hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ACC Fortress Holdings GmbH erste Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Rechtsanwalt Dr. Jan Plathner aus Frankfurt wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Das in Solingen ansässige Unternehmen, vertreten durch die Geschäftsführer Alexander John und Ralf Heinen, sieht sich mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert. Nun soll geprüft werden, ob eine ausreichende Insolvenzmasse für die reguläre Eröffnung des Verfahrens vorhanden ist.
Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
Um eine nachteilige Veränderung des Unternehmensvermögens zu verhindern, hat das Gericht folgende Maßnahmen beschlossen:
- Eingeschränkte Verfügungsbefugnis: Die Geschäftsführung darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über das Unternehmensvermögen verfügen.
- Zahlungssperre: Externe Schuldner der ACC Fortress Holdings GmbH (Drittschuldner) dürfen keine Zahlungen mehr an die Gesellschaft leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
- Einzug von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Unternehmens einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.
Weitere Schritte im Verfahren
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft analysieren. Dabei wird geprüft, ob genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen oder ob der Antrag mangels Masse abgewiesen wird.
Die kommenden Wochen werden darüber entscheiden, ob eine Sanierung oder Abwicklung der ACC Fortress Holdings GmbH erfolgen wird.