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A-VIVET Pflegedienst Düsseldorf-Norden UG: Vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 504 IN 46/25

Düsseldorf, 5. März 2025 – Das Amtsgericht Düsseldorf hat ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der A-VIVET Pflegedienst Düsseldorf-Norden UG eingeleitet. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos bestellt.

Das Unternehmen, mit Sitz in der Bredelaerstraße 77 in Düsseldorf, wurde durch Geschäftsführer Miguel-Angel Norte Garcia vertreten. Die Pflegedienstgesellschaft befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten, weshalb das Insolvenzgericht nun erste Sicherungsmaßnahmen getroffen hat.

Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens

Um eine Benachteiligung der Gläubiger zu verhindern, hat das Gericht folgende Maßnahmen angeordnet:

  • Eingeschränkte Verfügungsbefugnis: Die Geschäftsführung darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über das Unternehmensvermögen verfügen.
  • Zahlungssperre: Drittschuldnern ist es untersagt, weiterhin direkt an die Schuldnerin zu zahlen. Stattdessen gehen alle Forderungen an den Insolvenzverwalter.
  • Einzug von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und sonstige Vermögenswerte der Schuldnerin zu verwalten und eingehende Gelder einzuziehen.
  • Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden vorerst gestoppt, sofern sie nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen.

Wie geht es weiter?

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob eine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen. Falls nicht, könnte der Antrag mangels Masse abgewiesen werden.

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung möglich ist oder ob das Unternehmen abgewickelt wird. Gläubiger müssen sich darauf einstellen, dass ihre Ansprüche nun über das Insolvenzverfahren verfolgt werden müssen.

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