Aktenzeichen: 35 IN 252/24
Das Amtsgericht Gifhorn hat am 3. März 2025 um 14:19 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Markus Binscheck Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) angeordnet.
Details des Verfahrens:
- Unternehmen: Markus Binscheck Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)
- Sitz: Edemisser Landstraße 24 M, 31234 Edemissen
- Geschäftsführer: Markus Binscheck
- Registergericht: Amtsgericht Hildesheim, HRB 207335
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde ernannt:
Dipl.-Wirtsch.-Jur. Tobias Hartwig
c/o Rechtsanwälte Schultze & Braun
Museumstr. 5, 38100 Braunschweig
- Telefon: 0531/6128720-0
- Fax: 0531/6128720-100
- E-Mail: THartwig@schubra.de
Auswirkungen der Entscheidung:
- Verfügungen der Schuldnerin über Vermögenswerte sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Drittschuldnern wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Beschwerdeeinreichung:
Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn
Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung. Beschwerden müssen schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts eingereicht werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Gifhorn eingesehen werden.
Weitere Informationen zum Datenschutz:
Amtsgericht Gifhorn – Hinweise zum Datenschutz