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Unternehmen in der Krise – Vorläufige Insolvenzverwaltung für die source food projects UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36t IN 8273/24

Berlin, 3. März 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat heute zur Sicherung der Vermögenswerte der source food projects UG (haftungsbeschränkt) vorläufige Maßnahmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens angeordnet. Ziel ist es, nachteilige Veränderungen in der finanziellen Lage des Unternehmens bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu verhindern.

Die Schuldnerin, vertreten durch Geschäftsführer Patrick Blasa, ist an den Geschäftsadressen Innstraße 47, 12045 Berlin, sowie Uferstraße 23, 13357 Berlin registriert und im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 206480 eingetragen.

Gerichtliche Anordnung und vorläufige Maßnahmen

Zur Sicherung der Gläubigerinteressen hat das Insolvenzgericht eine Reihe von Maßnahmen ergriffen:

  1. Zwangsvollstreckungen gestoppt: Sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin – ausgenommen solche, die unbewegliche Vermögenswerte betreffen – wurden untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen sind bis auf Weiteres eingestellt.
  2. Einschränkung der Verfügungsmacht: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihre Vermögenswerte verfügen. Insbesondere ist ihr untersagt, Außenstände selbst einzuziehen.
  3. Ernennung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Holger Neumann, Pariser Straße 42, 10707 Berlin, bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten.
  4. Einschränkung der Zahlungswege: Drittschuldner – also Unternehmen oder Personen, die der source food projects UG Geld schulden – wurden angewiesen, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
  5. Einsichts- und Ermittlungsrechte: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Geschäftsunterlagen zu prüfen und erforderliche Informationen bei Banken, Behörden und weiteren Dritten einzuholen.

Sicherung der Insolvenzmasse und weitere Schritte

Um die finanzielle Situation der Schuldnerin möglichst genau zu erfassen und zu stabilisieren, ist der vorläufige Insolvenzverwalter dazu ermächtigt, Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen sowie ein gesondertes Insolvenzsonderkonto einzurichten. Diese Maßnahmen sollen gewährleisten, dass eine geordnete Abwicklung des Unternehmens oder gegebenenfalls eine Sanierung erfolgen kann.

Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus. Bis dahin bleibt die Unternehmensführung nur eingeschränkt handlungsfähig und unterliegt den Vorgaben des Insolvenzverwalters.

Rechtsmittel und weitere Verfahrensschritte

Beteiligte Parteien, insbesondere die Schuldnerin und ihre Gläubiger, haben das Recht, binnen zwei Wochen Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen. Dies kann schriftlich oder vor der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, erfolgen.

Die öffentliche Bekanntmachung der Anordnung bleibt für die Dauer ihrer Wirksamkeit im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem gespeichert. Sollte das Verfahren eröffnet werden, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach dessen Abschluss.

Mit der heutigen Entscheidung des Insolvenzgerichts befindet sich die source food projects UG in einer kritischen Phase, in der über ihre wirtschaftliche Zukunft entschieden wird. Gläubiger und Geschäftspartner des Unternehmens sind angehalten, sich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um ihre Forderungen zu sichern und sich über das weitere Verfahren zu informieren.

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