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Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Landsmannschaft der Oberschlesier e.V. aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 505 IN 233/24

Düsseldorf, 28. Februar 2025 – Das Amtsgericht Düsseldorf hat die am 28. November 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Vereins Landsmannschaft der Oberschlesier e.V. mit Beschluss vom 28. Februar 2025 aufgehoben.

Der Verein, mit Sitz in der Bahnhofstraße 71, 40883 Ratingen, ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter VR 20477 eingetragen und wird durch den Vorstand, bestehend aus Klaus Plaszczek, Sebastian Wladarz und Johann Ceglarek, vertreten.

Bedeutung der Entscheidung

Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen deutet darauf hin, dass entweder:

  • das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wird,
  • der Insolvenzantrag zurückgenommen wurde, oder
  • sich die wirtschaftliche Lage des Vereins verändert hat.

Eine detaillierte Einsicht in die Begründung des Beschlusses kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf erfolgen.

Folgen für Gläubiger und Mitglieder

Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen könnte das Insolvenzverfahren möglicherweise nicht weitergeführt werden. Gläubiger sollten sich über alternative rechtliche Schritte informieren, falls offene Forderungen bestehen. Mitglieder und Beteiligte des Vereins werden gebeten, sich über die weitere Entwicklung zu informieren.

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