Aktenzeichen: 810 IN 280/25 Q-33-
Frankfurt am Main, 3. März 2025 – Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Qytera Software Testing Solutions GmbH vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet.
Das Unternehmen mit Sitz in Eschborn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 100212, wird durch seinen Geschäftsführer Nicolas Wilson Campero Caballero vertreten.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Miguel Grosser, Kanzleisitz Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, das Unternehmensvermögen zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung vorzubereiten.
📞 Telefon: 069/ 24 00 65 0
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📧 E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de
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Gerichtlich angeordnete Maßnahmen
- Einschränkung der Verfügungsgewalt: Die Antragstellerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
- Zahlungsstopp an die Schuldnerin: Geschäftspartner und Kunden, die der Qytera Software Testing Solutions GmbH noch Geld schulden, dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten. Diese sind ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu richten.
- Sicherung der Insolvenzmasse: Der Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung und Sicherung der Unternehmenswerte.
- Einsicht in den Beschluss: Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingesehen werden.
Rechtsmittel und weitere Verfahrensschritte
Die Antragstellerin sowie betroffene Gläubiger haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen. Zuständig ist das Amtsgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main.
Die kommenden Wochen werden darüber entscheiden, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss. Gläubiger und Geschäftspartner der Qytera Software Testing Solutions GmbH werden gebeten, sich frühzeitig mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um ihre Forderungen zu koordinieren und sich über den Fortgang des Verfahrens zu informieren.