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Lebensart Wohnbau GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: Ue 42 IN 38/25

Überlingen, 4. März 2025 – Das Amtsgericht Konstanz hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lebensart Wohnbau GmbH vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet.

Das Unternehmen mit Sitz in der Münsterplatz 11, 88662 Überlingen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 721994 eingetragen und wird durch Geschäftsführerin Ulrike Grundt vertreten.

Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Simone Kaldenbach aus Friedrichshafen bestellt.

📍 Kanzlei: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
📍 Adresse: Friedrichstraße 53, 88045 Friedrichshafen
📞 Telefon: 07541 954190
📠 Fax: 07541 95419100
📧 E-Mail: SKaldenbach@goerg.de

Gerichtlich angeordnete Maßnahmen

  1. Einschränkung der Verfügungsgewalt: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin über ihr Vermögen verfügen.
  2. Zahlungsstopp an die Schuldnerin: Drittschuldner – also Kunden oder Geschäftspartner mit offenen Verbindlichkeiten gegenüber der Lebensart Wohnbau GmbH – dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten. Stattdessen sind diese an die Insolvenzverwalterin zu richten.
  3. Einzug offener Forderungen: Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, bestehende Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  4. Sicherung der Insolvenzmasse: Die Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto einzurichten und über dieses zu verfügen.
  5. Unternehmensprüfung: Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird als Sachverständige beauftragt, zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Fortführungsmöglichkeiten für das Unternehmen bestehen.
  6. Auskunftsrechte: Die Insolvenzverwalterin erhält umfassende Einsichts- und Prüfungsrechte in die Geschäftsbücher und -papiere der Schuldnerin sowie bei Drittschuldnern, Banken und Behörden.

Nächste Schritte im Verfahren

Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus. In den kommenden Wochen wird eine umfassende Prüfung der finanziellen Lage der Gesellschaft erfolgen, um über eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung zu entscheiden.

Gläubiger und Geschäftspartner der Lebensart Wohnbau GmbH werden gebeten, sich frühzeitig mit der Insolvenzverwalterin in Verbindung zu setzen, um ihre Forderungen abzustimmen und sich über den Fortgang des Verfahrens zu informieren.

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