Aktenzeichen: 6 IN 42/25
Gießen, 4. März 2025 – Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Langsdorf Küchen und Wohnkultur GmbH & Co. KG, mit Sitz in Linden, hat das Amtsgericht Gießen die Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters erweitert. Neben der bereits am 26. Februar 2025 angeordneten vorläufigen Verwaltung wurde ihm eine Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt.
Das Unternehmen, spezialisiert auf die Planung und den Verkauf von Küchen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gießen unter HRA 5352 eingetragen. Persönlich haftender Gesellschafter ist die Rink Verwaltungs-GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Gregor Baron und Jochen Rink.
Erweiterte Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Mit dem aktuellen Gerichtsbeschluss erhält der vorläufige Insolvenzverwalter zusätzliche Handlungsspielräume, um eine geordnete Abwicklung oder Sanierung des Unternehmens zu ermöglichen. Details zu den erweiterten Befugnissen können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen eingesehen werden.
Rechtsmittel und weitere Verfahrensschritte
Die Antragstellerin sowie betroffene Gläubiger haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen. Zuständig ist das Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen.
Das Verfahren befindet sich weiterhin in der vorläufigen Phase. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgt. Geschäftspartner und Gläubiger werden gebeten, sich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um ihre Forderungen abzustimmen und sich über die weiteren Schritte zu informieren.