Aktenzeichen: 604 IN 93/24
Duisburg, 4. März 2025 – Das Amtsgericht Duisburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der JO Bauservice GmbH vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet.
Das Unternehmen mit Sitz in der Nordstraße 97, 45475 Mülheim an der Ruhr, ist auf Bau- und Handwerksdienstleistungen spezialisiert.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Axel Fohrmann aus Mülheim an der Ruhr bestellt.
📍 Adresse: Friedhofstraße 31-35, 45478 Mülheim an der Ruhr
Gerichtlich angeordnete Maßnahmen
- Einschränkung der Verfügungsgewalt: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
- Zahlungsstopp an die Schuldnerin: Drittschuldner – also Kunden oder Geschäftspartner mit offenen Verbindlichkeiten gegenüber der JO Bauservice GmbH – dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten. Stattdessen sind diese an den Insolvenzverwalter zu richten.
- Einzug offener Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, bestehende Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Sicherung der Insolvenzmasse: Alle Maßnahmen zur Erhaltung und Verwaltung des Unternehmensvermögens unterliegen der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Nächste Schritte im Verfahren
Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.
Gläubiger und Geschäftspartner der JO Bauservice GmbH werden gebeten, sich frühzeitig mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um ihre Forderungen abzustimmen und sich über den Fortgang des Verfahrens zu informieren.