Aktenzeichen: 905 IN 788/24 – 9 –
Hannover, 3. März 2025 – Das Amtsgericht Hannover hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der INTENSE Holding GmbH mangels Masse abgewiesen.
Das Unternehmen mit Sitz in der Zweibrückener Straße 42a, 30559 Hannover, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 221764, wurde von Geschäftsführer Julian Wilstermann vertreten.
Die Abweisung erfolgte nach § 26 Abs. 1 InsO, da das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Folgen der Entscheidung
Die Ablehnung eines Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet, dass kein geordnetes Insolvenzverfahren durchgeführt werden kann. Gläubiger erhalten somit keine Möglichkeit, ihre Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend zu machen. In vielen Fällen führt eine solche Entscheidung zur Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister, sofern keine neuen Vermögenswerte auftauchen oder ein Gläubiger bereit ist, die Verfahrenskosten zu übernehmen.
Einsicht in den Beschluss und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover eingesehen werden.
Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hannover – Insolvenzabteilung, Hamburger Allee 26, 30161 Hannover eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung beziehungsweise mit deren öffentlicher Bekanntmachung.
Ausblick
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags bleibt unklar, wie mit den noch bestehenden Verbindlichkeiten des Unternehmens verfahren wird. Gläubiger müssen sich darauf einstellen, dass eine gerichtliche Schuldenregulierung nicht stattfinden wird.