Aktenzeichen: 67b IN 54/25
Hamburg, 4. März 2025 – Das Amtsgericht Hamburg hat heute im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Emergya Wind Technologies Deutschland GmbH weitreichende Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Die auf Windenergie spezialisierte Gesellschaft mit Sitz in Schulterblatt 58, 20357 Hamburg, ist im Handelsregister unter HRB 175229 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Michiel Marc Fornier und Carle Willem Jan Kok vertreten.
Das Unternehmen ist in der Entwicklung, Produktion und dem Vertrieb elektronisch steuerbarer Antriebe sowie in der Förderung und Nutzung von Windenergie tätig. Die angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung soll die wirtschaftliche Situation stabilisieren und eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung vorbereiten.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Kanzleisitz Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, vom Gericht eingesetzt. Er übernimmt mit sofortiger Wirkung die Aufgabe, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und die finanziellen Verhältnisse zu prüfen.
Angeordnete Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
- Einschränkung der Verfügungsgewalt: Die Geschäftsführung darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Unternehmensvermögen verfügen.
- Zahlungsstopp an das Unternehmen: Drittschuldner – also Kunden oder Geschäftspartner, die der Schuldnerin Geld schulden – dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Gesellschaft leisten. Stattdessen sind alle Zahlungen an den Insolvenzverwalter zu richten.
- Einzug offener Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, bestehende Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder zu verwalten.
- Stopp von Zwangsvollstreckungen: Maßnahmen wie Zwangsvollstreckungen, Arrestvollziehungen oder einstweilige Verfügungen gegen das Unternehmen sind untersagt, es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Vermögenswerte. Bereits eingeleitete Maßnahmen sind vorläufig eingestellt.
Nächste Schritte im Verfahren
Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus. Bis dahin wird der vorläufige Insolvenzverwalter eine umfassende Bestandsaufnahme der wirtschaftlichen Lage vornehmen und mögliche Optionen zur Restrukturierung oder Abwicklung prüfen.
Gläubiger und Geschäftspartner der Emergya Wind Technologies Deutschland GmbH werden gebeten, sich frühzeitig mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um ihre Ansprüche abzustimmen und weitere Verfahrensschritte zu klären. Die kommenden Wochen werden maßgeblich darüber entscheiden, ob eine Sanierung möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgt.