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Insolvenzantrag der Blum’s Grillhähnchen & Snacks GmbH abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 105 IN 1187/24

Das Amtsgericht Karlsruhe hat am 28. Februar 2025 den Insolvenzantrag der Blum’s Grillhähnchen & Snacks GmbH mit Sitz in Waghäusel, Hambrücker Landstraße 5, abgelehnt.

Grund der Abweisung

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen (§ 26 Abs. 1 InsO). Dies bedeutet, dass die finanziellen Mittel der Gesellschaft nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken.

Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen

Die mit Beschluss vom 15. Januar 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen wurden ebenfalls aufgehoben.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Karlsruhe, Insolvenzabteilung, eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Die vollständigen Beschlüsse können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Karlsruhe eingesehen werden.

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