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Insolvenzantrag der 333Invest UG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 583/24

Ingolstadt, 4. März 2025 – Das Amtsgericht Ingolstadt hat den Antrag der 333Invest UG auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Das Unternehmen mit Sitz in Ingolstadt, Erni-Singerl-Straße 1, eingetragen im Handelsregister unter HRB 11036, wird von Geschäftsführerin Leonie Draxler vertreten.

Die Gesellschaft, deren Geschäftstätigkeit im Halten und Verwalten eigenen Vermögens bestand, konnte die erforderlichen Mittel zur Durchführung eines Insolvenzverfahrens nicht aufbringen. Da die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Verfahrens damit nicht erfüllt sind, wurde der Antrag durch das Insolvenzgericht zurückgewiesen.

Bedeutung der Entscheidung

Die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet, dass die finanziellen Mittel der Schuldnerin nicht einmal ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Dies hat zur Folge, dass keine geordnete Verteilung des noch vorhandenen Vermögens an die Gläubiger erfolgen kann.

Rechtsmittel und weitere Schritte

Gegen diesen Beschluss kann die Antragstellerin binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Ingolstadt, Neubaustraße 8, 85049 Ingolstadt einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung beziehungsweise mit deren öffentlicher Bekanntmachung.

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob sich für die 333Invest UG noch alternative Möglichkeiten ergeben oder ob das Unternehmen endgültig aus dem Handelsregister gelöscht wird. Gläubiger müssen sich darauf einstellen, dass keine Insolvenzmasse zur Begleichung offener Forderungen zur Verfügung steht.

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