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holz//effect Holzbau UG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3 IN 121/25

Schwäbisch Gmünd, 4. März 2025 – Das Amtsgericht Aalen hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der holz//effect Holzbau UG (haftungsbeschränkt) vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Melitta-Bentz-Straße 15, 73529 Schwäbisch Gmünd, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 738679 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Jochen Schmid vertreten.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Fritz Zanker aus Stuttgart bestellt.

📍 Kanzlei: Pluta Rechtsanwalts GmbH
📍 Adresse: Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
📞 Telefon: 0711 7696880
📠 Fax: 0711 76968850
📧 E-Mail: stuttgart@pluta.net

Gerichtlich angeordnete Maßnahmen

  1. Einschränkung der Verfügungsgewalt: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  2. Zahlungsstopp an die Schuldnerin: Drittschuldner – also Kunden oder Geschäftspartner mit offenen Verbindlichkeiten gegenüber der holz//effect Holzbau UG – dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten. Diese sind ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu richten.
  3. Einzug offener Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, bestehende Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  4. Sicherung der Insolvenzmasse: Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto einzurichten und über dieses zu verfügen.
  5. Unternehmensprüfung: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird als Sachverständiger beauftragt, zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Fortführungsmöglichkeiten für das Unternehmen bestehen.
  6. Auskunftsrechte: Der Insolvenzverwalter erhält umfassende Einsichts- und Prüfungsrechte in die Geschäftsbücher und -papiere der Schuldnerin sowie bei Drittschuldnern, Banken und Behörden.

Nächste Schritte im Verfahren

Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus. In den kommenden Wochen wird eine umfassende Prüfung der finanziellen Lage der Gesellschaft erfolgen, um über eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung zu entscheiden.

Gläubiger und Geschäftspartner der holz//effect Holzbau UG werden gebeten, sich frühzeitig mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um ihre Forderungen abzustimmen und sich über den Fortgang des Verfahrens zu informieren.

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