Aktenzeichen: 2 IN 120/25
Schwäbisch Gmünd, 4. März 2025 – Das Amtsgericht Aalen hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der holz//effect GmbH vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Melitta-Bentz-Straße 15, 73529 Schwäbisch Gmünd, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 731368 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Jochen Schmid vertreten.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli aus Stuttgart bestellt.
📍 Kanzlei: Pluta Rechtsanwalts GmbH
📍 Adresse: Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
📞 Telefon: 0711-7696880
📠 Fax: 0711-76968850
📧 E-Mail: ulm@pluta.net
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Gerichtlich angeordnete Maßnahmen
- Einschränkung der Verfügungsgewalt: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
- Zahlungsstopp an die Schuldnerin: Drittschuldner – also Geschäftspartner mit offenen Forderungen gegenüber der holz//effect GmbH – dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Gesellschaft leisten. Stattdessen sind diese an den Insolvenzverwalter zu richten.
- Einzug offener Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, bestehende Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Sicherung der Insolvenzmasse: Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto einzurichten und über dieses zu verfügen.
- Unternehmensprüfung: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird als Sachverständiger beauftragt, zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Fortführungsmöglichkeiten für das Unternehmen bestehen.
- Auskunftsrechte: Der Insolvenzverwalter erhält umfassende Einsichts- und Prüfungsrechte in die Geschäftsbücher und -papiere der Schuldnerin sowie bei Drittschuldnern, Banken und Behörden.
Nächste Schritte im Verfahren
Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus. In den kommenden Wochen wird eine umfassende Prüfung der finanziellen Lage der Gesellschaft erfolgen, um über eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung zu entscheiden.
Gläubiger und Geschäftspartner der holz//effect GmbH werden gebeten, sich frühzeitig mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um ihre Forderungen abzustimmen und sich über den Fortgang des Verfahrens zu informieren.