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Erweiterung der Befugnisse für vorläufige Insolvenzverwalterin der Roth + Söhnel Baumaschinen GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 6 IN 38/25

Das Amtsgericht Gießen hat am 3. März 2025 einen weiteren Beschluss im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Roth + Söhnel Baumaschinen GmbH erlassen.

Details des Verfahrens:

  • Unternehmen: Roth + Söhnel Baumaschinen GmbH
  • Sitz: Kurt-Schumacher-Straße 47, 35418 Buseck
  • Registergericht: Amtsgericht Gießen, HRB 1461
  • Vertreten durch:
    • Margit Söhnel (Gesellschafterin)
    • Birgit Wiecha, Wächtersbacher Weg 28, 63619 Bad Orb

Erweiterung der Befugnisse:

Zusätzlich zur vorläufigen Verwaltung, die bereits am 25. Februar 2025 um 14:30 Uhr angeordnet wurde, wurde der vorläufigen Insolvenzverwalterin eine Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt.

Einsichtnahme:

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden.

Beschwerdeeinreichung:
Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen

Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung. Beschwerden müssen schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts eingereicht werden.

Hinweis: Wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, kann die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Amtsgericht Gießen, 03.03.2025

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