Aktenzeichen: 36d IN 6700/24
Berlin, 3. März 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat heute im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DNZ World Handels GmbH vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Deniz Cengiz, war zuletzt unter der Anschrift Landhausstraße 16, 10717 Berlin geschäftsansässig und ist im Handelsregister unter HRB 251849 eingetragen.
Angesichts der finanziellen Lage der Schuldnerin sollen diese Maßnahmen verhindern, dass das Unternehmensvermögen vor einer endgültigen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung weiter schrumpft oder unkontrolliert abfließt.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thorsten Petersen, Kanzleisitz Budapester Straße 31, 10787 Berlin, bestellt. Er übernimmt mit sofortiger Wirkung die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Abwicklung vorzubereiten.
Gerichtlich angeordnete Maßnahmen
- Einschränkung der Verfügungsgewalt: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Insbesondere ist ihr die Einziehung offener Forderungen untersagt.
- Zahlungsstopp an die Schuldnerin: Drittschuldner – also Kunden oder Geschäftspartner, die der DNZ World Handels GmbH Geld schulden – dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten. Stattdessen sind diese an den Insolvenzverwalter zu richten.
- Einzug von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, bestehende Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder und Schecks entgegenzunehmen sowie ein Insolvenzsonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten.
- Zwangsvollstreckungsstopp: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögenswerte. Bereits eingeleitete Vollstreckungen sind vorläufig eingestellt.
- Einsichts- und Ermittlungsrechte: Der Insolvenzverwalter ist befugt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Geschäftsunterlagen einzusehen und Informationen von Banken, Behörden sowie weiteren relevanten Institutionen einzuholen.
Nächste Schritte im Verfahren
Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter eine detaillierte Analyse der finanziellen Lage vornehmen und mögliche Optionen für eine Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens prüfen.
Gläubiger und Geschäftspartner der DNZ World Handels GmbH werden gebeten, sich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um ihre Forderungen abzustimmen und sich über den Fortgang des Verfahrens zu informieren. Die kommenden Wochen sind entscheidend für die weitere Entwicklung der Gesellschaft und die Interessen der beteiligten Gläubiger.