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Zwipe Germany GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Amtsgericht München ordnet Sicherungsmaßnahmen an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1507 IN 622/25

Das Amtsgericht München hat am 27. Februar 2025 um 13:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Zwipe Germany GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Otto-Hahn-Straße 28-30, 85521 Riemerling, ist unter der Registernummer HRB 268402 beim Amtsgericht München eingetragen und wird durch Geschäftsführer Robert Puskaric vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Max Liebig mit Kanzlei in München bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen.

Wichtige Maßnahmen des Beschlusses

  • Eingeschränkte Verfügungsgewalt: Die Zwipe Germany GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
  • Einziehungsverbote: Die Schuldnerin darf keine Außenstände selbst einziehen. Diese Befugnis liegt nun beim vorläufigen Insolvenzverwalter.
  • Schutz vor nachteiligen Veränderungen: Die Maßnahmen sollen verhindern, dass sich die wirtschaftliche Lage weiter verschlechtert, bevor über die endgültige Insolvenzeröffnung entschieden wird.

Rechtsmittel und weitere Schritte

Die Schuldnerin sowie betroffene Gläubiger können innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München einlegen.

In den kommenden Wochen wird geprüft, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung bevorsteht. Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren.

Die vollständigen Unterlagen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts München eingesehen werden.

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